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Traditionelles Maibaumaufstellen wird untersagt

Apr 28, 2020 | Newsarchive Brohltal 2020, Sonstiges Archive

Brohltal. Aufgrund der Corona-Pandemie findet das traditionsreiche Aufstellen der Maibäume in diesem Jahr nicht statt. Das gibt die Kreisverwaltung bekannt. Beim Aufstellen der zentralen Maibäume (beispielsweise von Junggesellenvereinen oder den Feuerwehren) in den Orten und Ortsteilen handelt es sich um eine Veranstaltung. Nach § 3 der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung, die bis zum 06. Mai 2020 gilt, ist die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.

Private Maibäume werden immer von mehreren Personen aufgestellt. Nach § 4 dieser Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den im vorherigen Satz genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Daher ist das Aufstellen grundsätzlich nicht auf zulässige Weise möglich.

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Brohltal ist von den nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden angehalten, an dem ersten „langen“ Mai-Wochenende verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der 4. CoBeLVO durchzuführen.

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