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Coronavirus: Erstmals keine Neuinfektion im Kreis Ahrweiler

Apr 9, 2020 | Newsarchive Brohltal 2020, Sonstiges Archive

Brohltal / AW-Kreis. Seit heute gibt es erstmals keine Neuinfektion mit dem Coronavirus im Kreis Ahrweiler. Täglich wurden bisher neue Zahlen aus dem Kreishaus gemeldet. Damit verbleibt die Anzahl der mit dem Virus infizierten Personen bei 103. Hinzu kommt bedauerlicherweise bisher ein Todesfall im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, sodass insgesamt bisher 104 Infektionen gemeldet wurden. Davon gelten insgesamt 46 Personen als genesen. 247 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Dennoch gilt es weiterhin zu beachten: Der Rückgang der Neuinfektionen und die steigende Anzahl der als genesen geltenden Personen ist noch lange kein Grund zur Entwarnung. „Es ist weiterhin wichtig, dass die Menschen sich an die nach wie vor geltende Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Coronavirus halten“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Der Verlauf der Infektionen stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Brohltal: 11 Infektionen, davon 4 genesen; 30 Personen in Quarantäne;

Verbandsgemeinde Adenau: 22 Infektionen, davon 9 genesen; 24 Personen in Quarantäne;

Verbandsgemeinde Altenahr: 9 Infektionen, davon 8 genesen; 4 Personen in Quarantäne;

Verbandsgemeinde Bad Breisig: 8 Infektionen, davon 2 genesen; 109 Personen in Quarantäne;

Gemeinde Grafschaft: 16 Infektionen, davon 3 genesen; 21 Personen in Quarantäne;

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 14 Infektionen, davon 7 genesen; 16 Personen in Quarantäne;

Stadt Remagen: 11 Infektionen, davon 5 genesen; 25 Personen in Quarantäne;

Stadt Sinzig: 13 Infektionen, davon 8 genesen; 18 Personen in Quarantäne;

Landrat und hautamtliche Bürgermeister/in im Kreis Ahrweiler raten von Verwandtenbesuchen über Ostern ab

Bund und Land haben in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben im Zuge der Corona-Pandemie regeln. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage eine Zusammenfassung der Wichtigsten:

Besuche zu Ostern

Der Landrat und die acht hauptamtlichen Bürgermeister/in im Kreis Ahrweiler appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, auch über Ostern keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen „Auch hier gilt der Appell, soziale Kontakte zu vermeiden. Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Gerade ältere und kranke Menschen sind bei einer Infektion besonders gefährdet.

Osterspaziergang

In vielen Familien hat er Tradition: Der Osterspaziergang. In Rheinland-Pfalz sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich nicht erlaubt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel: Die betrifft Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Personen in derselben häuslichen Gemeinschaft oder die Begleitung Minderjähriger oder Menschen, die besonders viel Hilfe im Alltag brauchen. Menschen, die zu diesem Personenkreis gehören, dürfen also auch mit mehr als zwei Personen spazieren gehen. Genauso darf man sich mit einem Freund oder einer Freundin verabreden, solange man zu zweit bleibt.

Landrat und Bürgermeister/in bitten dabei allerdings um Vorsicht und das Einhalten des Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Ratsam ist es auch, stark besuchte Orte zu meiden.

Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte

Ältere und kranke Menschen zählen zur Hochrisikogruppe und sind deshalb bei einer Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind deshalb im Augenblick grundsätzlich untersagt. Um den Kontakt nicht abreißen zu lassen, können Angehörige miteinander telefonieren oder eine Videokonferenz machen. Viele freuen sich bestimmt über ein Päckchen mit einer kleinen Aufmerksamkeit.

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