Brohltal / AW-Kreis. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) informiert über die Entsorgung von sogenannten Einweg-Mund-Nasen-Masken: Die benutzten Masken gehören in die Restmülltonne. Dadurch werden sie im Anschluss thermisch verwertet und eventuelle Rückstände der Viren und Keime komplett abgetötet.
Die Masken minimieren die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus, aber sie müssen auch richtig entsorgt werden, um die Bürgerinnen und Bürger des Kreises und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWB zu schützen. Eine Entsorgung in der gelben oder blauen Tonne ist falsch: Zwar bestehen die Masken zu einem Teil aus Papier, jedoch werden auch Kunststoff und Draht in der Herstellung verarbeitet. Der AWB empfiehlt, auf Stoffmasken umzusteigen. Diese können mehrmals genutzt und durch Waschen in der Waschmaschine und anschließendes Bügeln desinfiziert werden.
Weitere Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet der AWB per E-Mail an info@awb-ahrweiler.de oder telefonisch unter 02641 / 975-444 und -222.
Visiere im Verkauf und in der Gastronomie wieder erlaubt – Land nimmt umstrittene Regelung teilweise zurück
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat die umstrittene Regelung, die das Tragen von Visieren alternativ zu Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässt, teilweise zurückgenommen. Demnach ist es im Verkauf und in der Gastronomie wieder erlaubt, Visiere zu tragen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen das dauerhafte Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht zumutbar ist und die Abstandsregeln gewahrt bleiben, so das Ministerium.
Über den Einsatz der Plastikvisiere wird in Rheinland-Pfalz seit Tagen intensiv diskutiert. Erst am Freitag hatte das Ministerium nach zahlreichen Anfragen offiziell klargestellt, dass Gesichtsvisiere grundsätzlich nicht als gleichwertiger Schutz anzusehen sind.
Hintergrund der Diskussionen war die Änderung der Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 20.05.2020, die das Tragen von Visieren nur noch dann zuließ, wenn die Person aus medizinischen oder psychischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.
Zuvor gehörte Rheinland-Pfalz zu den wenigen Bundesländern, die Visiere als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz akzeptiert hatten. Das Gesundheitsministerium hatte sie bis zur Änderung der Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung am 20. Mai noch erlaubt, obwohl das Robert-Koch-Institut Visiere bereits zu diesem Zeitpunkt schon als nicht gleichwertig gegenüber Gesichtsmasken eingestuft hatte.