Brohltal / AW-Kreis. Das Tragen von Visieren alternativ zu Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) ist aufgrund einer Änderung der Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Visiere waren bislang vor allem im gewerblichen Bereich, in der Gastronomie und im Einzelhandel eine beliebte und zulässige Alternative zur herkömmlichen MNB. Laut der aktuell gültigen Auslegungshilfe zur Mund-Nasen-Bedeckung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 20.05.2020 ist das Tragen von Visieren nur noch dann zulässig, wenn die Person aus medizinischen oder psychischen Gründen keine MNB tragen kann. Im Sinne des Infektionsschutzes können Visiere nach der Auslegungshilfe nicht als gleichwertige Alternative zur MNB angesehen werden (siehe auch www.rki.de > COVID-19 in Deutschland > FAQ > Infektionsschutzmaßnahmen)
In allen weiteren Fällen ist im Rahmen der sich zurzeit in Kraft befindlichen Regelungen eine MNB zu tragen. Dies kann ein Schal, ein Halstuch oder eine sogenannte Alltags- beziehungsweise Community-Maske sein, die vor allem das Gegenüber schützen soll.