Oberzissen. Länger als gewöhnlich dauerte die Einwohnerfragestunde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates von Oberzissen. Die Stimmung im Saal war von Kritik an den Bescheiden zu den wiederkehrenden Beiträgen geprägt, die jüngst von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal verschickt wurden und die Jahre 2022, 2023 und 2024 umfassen.
Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt insbesondere der aktuelle Bescheid für das Jahr 2024 eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Bemängelt wurden vor allem die fehlende Vorabinformation, der Versandtermin im November, das kurze Zahlungsziel von lediglich vier Wochen sowie die Bündelung gleich mehrerer Bescheide in einem Vorgang.
Zwar bestehe grundsätzlich die Möglichkeit einer Ratenzahlung, doch diese sei nach Darstellung der Anwesenden mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Eine Einwohnerin brachte die Kritik in der Sitzung deutlich auf den Punkt: „Man muss sich dafür komplett nackig machen.“
Die Ortsgemeinde Oberzissen zeigte Verständnis für die vorgebrachten Sorgen. Sie kündigte an, die Kritikpunkte an die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal weiterzuleiten und sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass zumindest die Zahlungsfristen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verlängert werden. Ob und in welchem Umfang die Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal auf die Forderungen eingehen wird, bleibt abzuwarten.
Was sind wiederkehrende Beiträge?
Wiederkehrende Beiträge sind regelmäßige Zahlungen, mit denen sich Grundstückseigentümer an den Kosten für den Ausbau und die Instandsetzung von öffentlichen Straßen und Verkehrsanlagen beteiligen. Anders als früher gibt es also meist jedes Jahr einen (kleineren) Beitrag statt nur alle paar Jahrzehnte einen sehr hohen Einmalbetrag.
Früher wurden sogenannte Einmalbeiträge erhoben: Nur die Eigentümer direkt an der ausgebauten Straße mussten zahlen. Das passierte selten (alle 30–40 Jahre), war dann aber oft ein sehr hoher Betrag auf einmal.
Bei den wiederkehrenden Beiträgen wird nicht mehr das einzelne Grundstück, sondern eine größere Abrechnungseinheit – zum Beispiel ein kompletter Ortsteil oder die gesamte Gemeinde – betrachtet. Innerhalb dieser Einheit leisten alle beitragspflichtigen Eigentümer regelmäßig kleinere Zahlungen. Auf diese Weise werden die Gesamtaufwendungen auf mehr Schultern verteilt, sodass einzelne Anlieger finanziell entlastet werden.
Zuletzt wurden in Oberzissen die Lindenstraße und die Ackerstraße erneuert.





