Königsfeld / Schalkenbach / Kreisstadt. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben bei der Kreisverwaltung Ahrweiler für die Errichtung und zum Betrieb von insgesamt sechs Windenergieanlagen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 17 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) beantragt.
Die beabsichtigte Errichtung der Windenergieanlagen soll in den Gemarkungen Bad Neuenahr sowie Heimersheim erfolgen. Die Standorte der Windenergieanlagen sind grenznah zu den Gemarkungsgrenzen Schalkenbach und Königsfeld angedacht.
Zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben sind die kompletten Verfahrensunterlagen in der Zeit von Freitag, den 05.08.2022 bis einschließlich Montag, den 05.09.2022 unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren in das Internet eingestellt.