Betroffen ist auch :
- Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8
- Ramersbach, Heckenbacher Straße (L85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84)
Durch parkende Fahrzeuge in den o. g. Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten.