Brohltal. Die Verbandsgemeinde Brohltal gibt die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger im Brohltal bekannt.
Anmeldung der Schulanfänger; Schuljahr 2024/2025
Folgende Termine sind bei den zuständigen Schulen für die Anmeldung der Schulanfänger vorgesehen.
Die genauen Termine werden den Erziehungsberechtigten jedoch schriftlich von der Grundschule mitgeteilt.
Grundschule Burgbrohl
am Dienstag, den 19.09.2023, sowie am Mittwoch, den 20.09.2023,
im Sekretariat der Grundschule Burgbrohl
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Burgbrohl und Niederzissen.
Grundschule Kempenich
am Montag, den 25.09.2023, sowie am Dienstag, den 26.09.2023,
im Sekretariat der Grundschule Kempenich
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Hohenleimbach, Kempenich und Spessart.
Grundschule Niederdürenbach
am Dienstag, den 19.09.2023, sowie am Dienstag, den 26.09.2023,
im Sekretariat der Grundschule Niederdürenbach
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Niederdürenbach, Oberdürenbach,
Oberzissen, Brenk und Galenberg.
Grundschule Schalkenbach
am Mittwoch, den 20.09.2023, sowie am Montag, den 25.09.2023,
im Sekretariat der Grundschule Schalkenbach
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Dedenbach, Königsfeld und
Schalkenbach.
Grundschule Wassenach
am Mittwoch, den 20.09.2023,
im Sekretariat der Grundschule Wassenach
für die Schulanfänger aus der Ortsgemeinde Wassenach.
Grundschule Wehr
am Mittwoch, den 13.09.2023 (von 08:15 Uhr bis 13:00 Uhr),
im Sekretariat der Grundschule Wehr
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Glees und Wehr.
Grundschule Weibern
am Montag, den 18.09.2023, nach vorheriger Terminvergabe,
im Lehrerzimmer der Grundschule Weibern
für die Schulanfänger aus den Ortsgemeinden Weibern und Hausten-Morswiesen.
Es müssen angemeldet werden:
- alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2018 geboren sind
- alle behinderten Kinder, wenn sie nach Ziffer 1 schulpflichtig sind
- alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren
Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist der Schulleiter darauf hinzuweisen.
Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Es können angemeldet werden:
Kinder, die nach dem 31.08.2018 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in der Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung trifft der zuständige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Anmeldung der sog. „Kann-Kinder“ erfolgt Mitte Februar 2024.
Die Anmeldung der Kinder ist durch einen Sorgeberechtigten vorzunehmen.
Der Geburtsschein oder das Familienstammbuch ist vorzulegen.
Weiterhin ist eine Bescheinigung über den Besuch eines Kindergartens & der Impfpass vorzulegen.
(Entsprechende Vordrucke werden mit der Terminbestätigung von den Schulen übersandt.)
Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht können nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Kinder zur Anmeldung mitzubringen sind.