Niederdürenbach/Koblenz. Es war ein Fall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Im Oktober 2024 wurden am Rodder Maar zwei verbrannte Leichen gefunden. Eine damals 51-jährige Frau aus Bad Breisig soll gemeinsam mit einem damals 40-jährigen Mann zwei Männer in dem Wohnhaus der Beschuldigten in Bad Breisig getötet haben.
In Ausführung eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans soll der nun 41-jährige Mann einem 61-jährigen Deutschen aus dem Donnersbergkreis in der Pfalz zunächst in Tötungsabsicht einen Messerstich in den Hals versetzt und ihm anschließend mit einem Hammer mindestens zwei Schläge gegen den Kopf versetzt haben, die schließlich zum Tod des Geschädigten führten.
Dem Angeschuldigten wird außerdem zur Last gelegt, am Abend des 19.10.2024 im Wohnhaus der weiblichen Angeschuldigten einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Altenkirchen im Westerwald, der ebenfalls mit beiden Angeschuldigten bekannt war, gemeinschaftlich mit Hammerschlägen gegen den Kopf getötet zu haben. Der Westerwälder hinterlässt einen 6-jährigen Sohn.
Nach den beiden Taten sollen beide Angeklagten die Leichen der Geschädigten zum Rodder Maar gebracht und dort zur Verdeckung der Tat angezündet haben.
Mittäterin bleibt ihr ganzes Leben in Haft
Am Freitag wurde die Frau aus Bad Breisig vom Landgericht Koblenz wegen Mittäterschaft zum Mord in zwei Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung will aber in Revision gehen.
Das Urteil ist das Maximum im deutschen Strafrecht. Die Verurteilte hat keine Chance, nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.
Das Verfahren gegen den 41-jährigen Täter wurde abgetrennt und läuft noch. Das Urteil wird Ende Juli erwartet. Er hatte am ersten Prozesstag unter Tränen die Tat gestanden.