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VG Brohltal muss 3,5 Mio € selbst investieren

Katastrophale Finanzierung der Feuerwehren durch das Land Rheinland-Pfalz!

Jul 7, 2023 | ., Blaulicht, Kempenich Aktuell, Politik, Spessart Aktuell, Top-Meldung Brohltal

Kempenich / Spessart / Brohltal / Mainz. Das beste Beispiel für die katastrophale Finanzierung von Investitionskosten der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz ist der anstehende Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehren Kempenich, Spessart und Engeln. Der, nicht nur für heute, sondern für die Zukunft , geplante Bau mit ca. 1200 m² Nutzfläche für 5 Feuerwehrfahrzeuge, soll rund 5 Mio € kosten. Die ADD lehnt, auf Grundlage von längst überholten Fördervorschriften, dafür eine Förderung ab und teilt mit, dass nur eine Nutzfläche von 506 m² gefördert wird und dazu weitere 400 m² als förderunschädlich angesehen werden. Mit den 506 m² Nutzfläche und einem weit unterdurchschnittlichen Förderrichtwert von 2900 €/m² ergeben sich somit förderfähige Kosten von 1,469 Mio € und bei der derzeitigen Förderquote von 33,33 % eine Landeszuweisung von 501000 €. Bei geschätzten Baukosten von 4 Mio € für die verkleinerte Fläche, muss die VG Brohltal 3,5 Mio € selbst investieren. Der Landeszuschuss liegt mithin bei 12,5 %. Diese Rechnung bringt zu Recht Verbandsbürgermeister Johannes Bell, anlässlich der 125 Jahr Feier der Feuerwehr Kempenich, in Rage. Damit werden die Verbandsgemeinden/Städte als Träger in den finanziellen Ruin getrieben. Leider erfährt man keinerlei Unterstützung durch die Regierungsparteien in Mainz, die beim Fest nur zuhören und sich nachher leise wegschleichen.    

2023 erhielt das Land 29,8 Mio € Feuerschutzsteuer vom Bund. Dieses Geld ist gesetzlich gebunden für den Brandschutz in den Kommunen, d.h. für Anschaffungen von Fahrzeugen und für Investitionen in Gebäude. Was macht das Land? Es steckt 7,7 Mio € davon in die eigenen Personalkosten. Das ist gesetzes- und verfassungswidrig. Zudem erfolgt die Förderung des Landes für Baumaßnahmen oder Fahrzeugbeschaffungen zeitversetzt bis zu 5 Jahren später und dann auch noch in Abschlägen. Das bedeutet, dass die Maßnahmenträger vorfinanzieren müssen (das galt auch zu Zeiten wo man noch Zinsen bezahlen musste). Wie steht im Haushaltsplan des Landes: „Das Förderprogramm ist so auszurichten, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Feuerwehren bei den kommunalen Aufgabeträgern gewährleistet werden können“. Dem ist nichts hinzuzufügen!

Die Imagekampagne des Landes „Deine Heimat. Deine Feuerwehr. Komm macht mit!“ gaukelt eine äußerst mangelhafte Unterstützung vor.

Pressemeldung FWG Jochen Seifert 

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