Kreis Ahrweiler. Die Kreisgruppe Ahrweiler informiert derzeit über die wesentlichen Inhalte des vieldiskutierten Entwurfs für ein neues Landesjagdgesetz, den das rheinland-pfälzische Umweltministerium vorgelegt hat. Das Gesetz hätte bei seinem Inkrafttreten dramatische Auswirkungen – nicht nur auf uns Jäger. Nachdem wir in Teil 1 unserer Informationskampagne über die Missachtung des Tierschutzes informiert haben, geht es diesmal um die Abkehr vom Reviersystem.
Seit der Einführung eines modernen Jagdrechts vor mehr als 150 Jahren hat sich die Einteilung der bejagbaren Flächen in Jagdreviere bewährt. Mit dem neuen Landesjagdgesetz steht dieses erfolgreiche System nun vor dem Aus: Jeder, der ein Grundstück in Wald und Feld besitzt, soll künftig das Recht haben, diese Fläche eigenständig oder durch Hilfe Dritter zu bejagen. Dies soll auch für kleinste Grundstücke gelten. Bisher muss ein Grundeigentümer eine große zusammenhängende Fläche von mindestens 75 Hektar besitzen, um dort die Jagd selbst ausüben zu können. In allen anderen Fällen schließen sich die Eigentümer zu Jagdgenossenschaften zusammen, die das Jagdrecht auf ihrem Grundeigentum verpachten. Dadurch entstehen größere zusammenhängende Jagdbezirke, die Reviere.
Durch die Größe dieser Bezirke werden viele mit der Jagd verbundene Maßnahmen wie Hege des Wildes, Revierpflege und Biotopverbesserung erst möglich und sinnvoll. Die Bejagung von Splitterbezirken hingegen hat bereits in der Geschichte fast zur Ausrottung einiger heimischer Wildarten geführt, ganz abgesehen von Problemen beim Erhalt der Sozialstrukturen und der Rückzugsmöglichkeiten unserer Wildtiere.
Herrscht bald also „Wilder Westen“ im Kreis Ahrweiler und in ganz Rheinland-Pfalz? Immerhin sind die Wald- und Feldgrundstücke durch Erbteilung oft sehr klein, so dass in einem Revier plötzlich hunderte Grundeigentümer oder von ihnen benannte Dritte die Jagd ausüben dürften. Das wirft Fragen zur Wahrung der Sicherheit beim Gebrauch von Schusswaffen auf, ein oberstes Gebot bei der Jagd. Es könnten bald dutzende bewaffnete Personen zeitgleich durch die Wälder laufen, ohne dass diese dem Revierpächter persönlich bekannt sind und die Polizei sie ausreichend kontrollieren könnte. Der Wilderei wird hier Vorschub geleistet – insbesondere nach den Polizistenmorden in Kusel eine skandalöse Entwicklung.
Aber auch andere Fragen in Bezug auf die Verpachtbarkeit von Jagdrevieren und die Regulierung von Wildschäden bleiben offen. Darüber werden wir in Teil 3 unserer Informationskampagne berichten.
Pressemitteilung der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.