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Informationskampagne der Jäger im Kreis Ahrweiler – Teil 1: Tierschutz ade! 

Aug 8, 2023 | Kreis Ahrweiler Aktuell

Wird zukünftig nur noch in wenigen Gebieten "geduldet" und soll ansonsten ausgerottet werden: Das Damwild. (Foto: Kapuhs/DJV)

Kreis Ahrweiler. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat einen Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorgelegt. Das öffentliche Interesse ist leider nur gering, das Thema aber von Bedeutung. Das Gesetz hätte bei seinem Inkrafttreten dramatische Auswirkungen – nicht nur auf uns Jäger.  Das macht uns betroffen, aber keineswegs sprachlos. Wir haben nun die Aufgabe, unsere Anliegen sichtbar zu machen. Daher informiert die Kreisgruppe Ahrweiler in den nächsten Wochen durch regelmäßige Presseberichte über die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs.

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes, dem „Aufbau zukunftsfähiger und klimaresilienter Wälder“, enthält der Gesetzesentwurf grobe Verfehlungen gegen den Tierschutz, die niemand tolerieren darf. Das Gesetz wird die Schonzeit für Muttertiere ab dem 1. November aufheben. Dieses Datum ist völlig absurd! Es führt etwa beim Rothirsch zu Verwaisung, Kümmern und schließlich zum elendigen Tod der Kälber, die noch weit bis in das nächste Jahr auf ihre Mutter angewiesen sind. Auch die Kitze und Kälber der anderen Schalenwildarten leiden unter dem Verlust der Mutter vor dem Winter.

Die Wildschafart Muffelwild soll außerhalb von „Duldungsbezirken“ ausgerottet werden, genauso wie das Damwild. Ursprünglich war dieser kleinere Vetter des Rothirsches bei uns heimisch, soll aber nun gemeinsam mit dem Muffelwild als „nicht heimische Wildarten“ wegen des „von ihnen ausgehenden hohen Wildschadenspotenzials (…) unabhängig von Schonzeiten“ erlegt werden müssen. Die dem Ministerium unterstellte Landesforstverwaltung sieht es übrigens ganz anders: „Das Damwild richtet kaum Verbissschäden durch abbeißen von jungen Bäumen an“, heißt es (noch) auf deren Webseite.

Dass man im Ministerium der Staatsministerin Katrin Eder (Grüne) wissenschaftliche Fakten nicht kennt oder sie schlicht ignoriert, zeigte schon eine andere Passage des Entwurfs. Dort hieß es, dass Frischlinge mit dem Vorhandensein von Streifen im Haarkleid als nicht mehr auf die Muttermilch angewiesen gelten und das Muttertier somit erlegt werden kann. Diese krasse Fehlaussage wurde zwar mittlerweile unter Verweis auf ein redaktionelles Versehen zurückgenommen; nötig dafür war aber eine Videokampagne, an der sich auch Ahrweiler Jäger beteiligten.

 

Pressemitteilung der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband Rheinland- Pfalz e.V.

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