Oberzissen/Oberdürenbach. In den Wintermonaten Dezember 2025 bis einschließlich März 2026 wird in den folgenden Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot eingerichtet:
K 51 – Oberzissen, Mittelstraße, von der Einmündung K 50 bis Burgstraße
K 52 – Oberdürenbach, Hauptstraße, von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35
Grund für diese Maßnahme sind wiederholte Probleme bei der Durchfahrt von Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei durch parkende Fahrzeuge in den genannten Bereichen. Das Halteverbot dient der Sicherstellung eines reibungslosen Winterdienstes und damit der Verkehrssicherheit auf diesen Streckenabschnitten.
Die Straßenmeisterei Sinzig des LBM Cochem-Koblenz bittet alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.





