Brohltal / AW-Kreis. Wenn die blaue Tonne voll ist, können private Haushalte ihr Altpapier und ihre Kartonagen zusätzlich neben dem Abfallbehälter zur Abholung bereitstellen. Allerdings gelten insbesondere für die Menge und die Art der Beistellungen bestimmte Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden. Darauf weist die AWB Ahrweiler AöR (AWB) nochmals alle privaten Haushalte ausdrücklich hin.
Grundsätzlich ist die Beistellung von Altpapier neben der Papiertonne möglich, jedoch nur in begrenztem Umfang: Je Papiertonne darf maximal eine zusätzliche Menge von rund 250 Litern bereitgestellt werden. Dies entspricht etwa einem gebündelten Stapel in der Größe einer normalen Papiertonne.
Die einzelnen Papierbündel dürfen ein Gewicht von 10 Kilogramm nicht überschreiten. Das Altpapier ist gebündelt oder in handlichen Kartons bereitzustellen. Nicht zulässig ist die Bereitstellung in Rollbehältern, Wannen oder ähnlichen Behältnissen. Nasses oder aufgeweichtes Papier wird nicht mitgenommen.
Zum Hintergrund der Regelungen erläutert die AWB, dass zusätzliche Beistellungen nicht über die Schüttung, sondern von Hand in das Entsorgungsfahrzeug eingebracht werden müssen. Da der Einwurf dabei auf Schulterhöhe erfolgt, müssen größere Mengen häufig über Kopf gehoben werden. Dies führt zu einer erhöhten körperlichen Belastung und einem deutlich gesteigerten Verletzungsrisiko für die Mitarbeitenden. Übermäßige Beistellungen können daher aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht berücksichtigt werden und bleiben stehen. Für Gewerbekunden der AWB AöR gelten zudem Sonderregelungen; die AWB berät hierzu gerne individuell.
„Die Regelungen sind nicht neu und gelten schon seit längerer Zeit. Uns ist wichtig, dass die Entsorgung für alle zuverlässig funktioniert – gleichzeitig müssen wir auch die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten und die technischen Grenzen der Fahrzeuge beachten“, erklärt AWB-Vorstand Sascha Hurtenbach.
Zudem werden nur Altpapier und Kartonagen gebührenmindernd berücksichtigt, die über die Papiertonne entsorgt werden. Für neben der Tonne bereitgestelltes Altpapier erfolgt keine Gutschrift im Rahmen der Abfallgebühren. Alternativ kann Altpapier kostenfrei an den Wertstoffhöfen der AWB abgegeben werden. Eine Vergütung erfolgt auch dort nicht.
Die Mitarbeitenden der AWB sind aus Gründen des Arbeitsschutzes angewiesen, die Einhaltung der Vorgaben vor Ort zu kontrollieren. Bei übermäßiger oder nicht ordnungsgemäßer Bereitstellung kann die Mitnahme eingeschränkt oder vollständig verweigert werden. Bei regelmäßig anfallenden größeren Mengen empfiehlt die AWB, zusätzliche Papiertonnen zu beantragen.
Die AWB bittet darum, die genannten Regelungen zu beachten. Weitere Informationen unter www.meinawb.de.





