Brohltal / AW-Kreis. Ab Mitte Mai 2022 werden die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Ahrweiler für den Zensus 2022 befragt. Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben somit unmittelbar Auswirkungen auf die Gemeinden und Menschen im Kreis.
Die Erhebung erfolgt auf Grundlage der kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen des Zensus werden im Kreis Ahrweiler die an rund 4100 Privatanschriften sowie in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) wohnenden Personen erfasst. Anhand dieser Zählung werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.
Der Kreis führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mithilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Um die Befragungen vor Ort durchzuführen, werden im Kreis Ahrweiler rund 120 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den -Interviewer nicht notwendig. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als vom Kreis beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.
Die Zensusdaten unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.
Weitere Informationen unter www.zensus2022.de und bei der Zensus-Erhebungsstelle des Kreises Ahrweiler, Telefon 02641/975-8250, E-Mail zensus.info@kreis-ahrweiler.de.